- Gründertag Köln
Steuerberater – Partner schon beim Unternehmensstart
Selbstständigkeit ist ein erstrebenswertes berufliches Ziel und Lebensziel. Steuerberater wissen das aus eigener Erfahrung. Unser Wirtschaftssystem lebt vom Engagement, den Ideen, der Risikobereitschaft und dem Pioniergeist von Unternehmensgründern. Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft. Und jeder hat einmal klein angefangen.
Kein Patentrezept
Es gibt kein Patentrezept für den erfolgreichen Unternehmensstart. Aber oftmals sind schon im Vorfeld Anzeichen für vorhersehbare Probleme erkennbar. Diese müssen genau geprüft werden, um negative Entwicklungen zu vermeiden.
Steuerberater können Ihnen entsprechend ihren Erfahrungen und Kenntnissen eine umfassende Existenzgründungsberatung vom Businessplan bis zum Jahresabschluss anbieten.
Rechtsformwahl
Wollen Sie als Einzelunternehmen starten? Oder gemeinsam mit anderen? Wollen Sie Ihre Haftung beschränken? Dann müssen Sie sich Gedanken dazu machen, in welcher Rechtsform Sie Ihr Unternehmen führen.
Die steuerlichen Konsequenzen sind sehr unterschiedlich. Schon die allgemeine Lebenserfahrung rät, nicht alles an Steuerfragen zu orientieren. Einzelfragen müssen im persönlichen Gespräch geklärt werden.
Keine Angst vor dem Finanzamt
Sind die drängenden Geldfragen gelöst, muss sich der Existenzgründer wohl oder übel der Bürokratie stellen. Keine Angst vor dem Finanzamt! Steuerberater begleiten Sie bei Bedarf, sichern Sie ab und begleiten Unternehmen oft ein Leben lang.
Praktische Tipps zu Steuern, Recht und Sozialversicherung
Buchhaltung und Steuerrecht sind für viele Gründer ein Buch mit sieben Siegeln. Die Kost ist in der Tat oft schwer verdaulich.
Kleingewerbetreibende und Freiberufler (§ 18 EStG) sind nicht buchführungspflichtig. In der Regel genügt eine Einnahmen-Überschussrechnung. Kaufleute müssen erst Bücher führen, wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren (bei Neugründung am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung) mehr als jeweils 600.000 € Umsatzerlöse und 60.000 € Jahresüberschuss haben (§ 241a HGB).
In der Regel stellen sich erst bei höheren Umsätzen und Jahresüberschüssen Fragen der Buchhaltung und des Jahresabschlusses. Wachstumsstarke Unternehmen werden früher oder später Arbeitnehmer beschäftigen. Hier stellen sich u.a. Fragen der Lohnbuchhaltung und der Sozialversicherungspflicht. Letztlich sollte der Unternehmer nicht warten, bis die Betriebsprüfer vor der Tür stehen.
Suche nach dem richtigen Steuerberater
Wie finden Sie den richtigen Steuerberater? Z.B. über www.steuerberater-suchservice.de und dort den Tätigkeitsbereich „Existenzgründung“ sowie den PLZ-Bereich etc. Darüber hinaus erhalten Sie dort Hinweise auf das gesamte sonstige Leistungsspektrum des Steuerberaters.

Kontakt:
Steuerberater-Verband e.V. Köln
Dr. Wilfried Bachem
T. 02203 993090
www.stbverband-koeln.de
info@stbverband-koeln.de